Allgemeine Geschäftsbedingungen der WOLF Media GmbH, Attergaustraße 57, 4880 St. Georgen im Attergau,
Österreich 

§ 1 Anwendungsbereich
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von WOLF Media GmbH erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese sind Bestandteil aller Verträge, die WOLF Media GmbH mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn WOLF Media GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn WOLF Media GmbH auf ein Schreiben oder eine E- Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.


§ 2 Leistungen
(1) WOLF Media GmbH erbringt für Betreiber von Onlineshops und Webseiten umfassende Beratungs- und Agenturdienstleistungen im Bereich der Erstellung/Optimierung und des Online- und Performancemarketings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet WOLF Media GmbH dem Kunden dabei aber nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von WOLF Media GmbH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch WOLF Media GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von WOLF Media GmbH unberührt.
(3) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Drittanbieter wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist WOLF Media GmbH nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von WOLF Media GmbH bleibt in diesen Fällen unberührt.
(4) In Bezug auf die von WOLF Media GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht WOLF Media GmbH hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 1056 ABGB zu.
(5) WOLF Media GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(6) Etwaige für Drittanbieter (z.B. Facebook, Google, Online- und Printmedien) anfallende Werbekosten sind nicht in der Vergütung von WOLF Media GmbH inkludiert und separat vom Kunden zu tragen.
(7) Weist der Vertragspartner WOLF Media GmbH an, etwaige Kampagnen zwischenzeitlich zu pausieren oder ist eine Pausierung der Kampagne ohne Verschulden von WOLF Media GmbH insgesamt notwendig, berührt dies den Vergütungsanspruch von WOLF Media GmbH nicht.
(8) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbeanzeigen, Landeseiten etc ausschließlich selbst verantwortlich. Eine Überprüfung durch einen Rechtsbeistand des Kunden im Vorhinein wird nahegelegt.
(9) Sollte die Verwendung von Bild- und/oder Filmmaterial im Wege der Zusammenarbeit erforderlich werden, hat der Kunde WOLF Media GmbH sämtliche Nutzungs- und Bearbeitungsrechte daran zum Zwecke der Vertragserfüllung zur Verfügung zu stellen beziehungsweise eine jeweils hinreichende Lizenz zu organisieren.
(10) Die bei WOLF Media GmbH gebuchten Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.
(11) Sofern WOLF Media GmbH im Rahmen der Kundenbeziehung Domains / Landeseiten / Webseiten zur Verfügung stellt, erfolgt deren Überlassung an den Kunden vorbehaltlich anderslautender Individualabrede ausschließlich bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Eine Überlassung zur Verfügung gestellter Domains / Landeseiten / Webseiten und anderweitiger Inhalte über die Vertragslaufzeit hinaus gilt im Zweifel als nicht vereinbart.
(12) Die inhaltliche Abstimmung der Leistungen erfolgt in der Regel einvernehmlich vorab (schriftlich, fernmündlich und/oder per elektronischer Kommunikation). Unabhängig davon liegt das Letztentscheidungsrecht bezüglich der konzeptionellen und gestalterischen Umsetzung des Projekts (z.B. im Hinblick auf Design, Anordnung, o. dgl.) bei WOLF Media GmbH.


§ 3 Zustandekommen von Verträgen
Der Vertragsschluss zwischen WOLF Media GmbH und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.


§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die Leistungen von WOLF Media GmbH unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise kraft Gesetzes überwiegend dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.
(2) WOLF Media GmbH kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils die Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. WOLF Media GmbH kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber WOLF Media GmbH nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und WOLF Media GmbH überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist WOLF Media GmbH verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.
(6) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein in der vom Justizministerium geführten Gerichtssachverständigen- und Dolmetscherliste eingetragener Sachverständiger anzuhören.
(7) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von WOLF Media GmbH gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von WOLF Media GmbH hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(8) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
(9) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von WOLF Media GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die vom Kunden geschuldete Vergütung ist vorbehaltlich anderslautender Individualabrede entweder sofort, in voller Höhe und im Voraus - insbesondere für den Zeitraum der vereinbarten Mindestlaufzeit laut Angebot - oder monatlich mittels SEPA Lastschrift fällig.
(3) Eine Bezahlung der gebuchten Dienstleistungen/Beratungen ist ausschließlich im Wege der Vorkasse unter Anwendung des SEPA-
Lastschriftverfahrens möglich. Zu diesem Zweck sind Sie verpflichtet und erklären Ihr Einverständnis, uns im Nachgang der Angebotsbestätigung unmittelbar ein schriftliches und von Ihnen unterschriebenes SEPA- Lastschriftmandat zu übermitteln an: kontakt@ideenberg.at (vorab) und WOLF Media GmbH, Attergaustraße 57,
4880 St. Georgen im Attergau (postalisch im Nachgang).
Dazu ist folgendes Muster von Ihnen zu verwenden:
Ich ermächtige Wolf Marketing e.U, Zahlungen von meinem Konto mittels
SEPA-Lastschriften einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die
von WOLF Media GmbH auf mein Konto gezogenen SEPA-Lastschriften
einzulösen. Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem
Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten
dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen
mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.
Vorname und Name des Kontoinhabers:
Straße und Hausnummer des Kontoinhabers:
Postleitzahl und Ort:
Kreditinstitut (Name und BIC):
IBAN:
Ort, Datum:
Unterschrift des Kontoinhabers:
(4) WOLF Media GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass der Pauschalnettokostenbetrag des Auftrags im Hinblick auf unsere stundensatzmäßige abzurechenden Leistungen um 20 % überschritten wird, behalten wir uns eine darüberhinausgehende Abrechnung ausdrücklich vor.

(6) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an WOLF Media GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(7) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(8) Die Abrechnung bei Verrechnung nach Stundensatz erfolgt auf Basis des aktuellen Stundensatzes von 120,- EUR netto, sofern nicht ausdrücklich abweichende Stundensätze vereinbart wurden. Verrechnet wird nach tatsächlich geleisteter Echtzeit und nicht nach Mindesteinheiten. Die geringste zur Verrechnung gebrachte Zeiteinheit sind 10 Minuten, wobei angefangen 10 Minuten als volle 10 Minuten gelten.

§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Wird der Vertrag
nicht spätestens 30 Tage bei Mindestlaufzeiten von unter 12 Monaten und 3 Monate bei Mindestlaufzeiten von 12 Monaten oder länger gekündigt,
verlängert er sich zu gleichen Bedingungen und zu gleicher Laufzeit. Eine bereits erhobene Setup- und Einrichtungsgebühr fällt im Verlängerungsfall
jedoch nicht ein weiteres Mal an.
(2) Etwaige freie Kündigungsrechte während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.

§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch WOLF Media GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei WOLF Media GmbH eingegangen ist
und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei WOLF Media GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält WOLF Media GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht
auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber WOLF Media GmbH in Verzug, ist WOLF Media GmbH
berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. WOLF Media GmbH ist berechtigt, die gesamte Vergütung, die bis
zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 8 Erfüllung
(1) WOLF Media GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. WOLF Media GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist WOLF Media GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von WOLF Media GmbH unberührt

§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines sorgfältigen Geschäftsmannes WOLF Media GmbH gegenüber zu gewährleisten. WOLF
Media GmbH behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über das Unternehmen und die von
ihm erbrachten Dienstleistungen bzw. gelieferten Produkte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

§ 10 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass WOLF Media GmbH überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos, Texte, Videos) frei von Rechten Dritter sind oder
die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt WOLF Media GmbH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 11 Nutzungsrechte
(1) Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung hergestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von WOLF
Media GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde
liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von WOLF Media GmbH für den Kunden erstellt wurden.

(3) Sofern das Projekt durch Nachbearbeitungen oder eine erfolgte Korrekturschleife verändert werden, findet die Rechteübertragung erst mit der endgültigen Werkfassung und dessen Zurverfügungstellung statt. Unbearbeitetes Material ist von der Rechteübertragung nicht umfasst.
(4) Absatz 2 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die WOLF Media GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig
entrichtet hat.
(5) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 2 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an WOLF Media GmbH über.
(6) Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den überlassenen Inhalten/Arbeits- und Leistungsergebnissen verbleiben bei WOLF Media GmbH
(7) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse durch den Kunden an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 14 Abs 2 UrhG.
(8) Der Kunde gestattet WOLF Media GmbH unentgeltlich das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht zur öffentlichen Wiedergabe, Vervielfältigung und Verbreitung des Projekts zum Zwecke der (Eigen-)Werbung, insbesondere aber nicht abschließend auf der Website und Social Media von WOLF Media GmbH („Testimonial-Nutzung“).
(9) Der Kunde ist bei jeglicher Nutzung des Projekts in allen Medien (einschließlich online und Print) verpflichtet, WOLF Media GmbH in
angemessener Form als Urheber unter dem Namen WOLF Media GmbH - IDEENBERG/David Wolf und der Angabe der Homepage ideenberg.at und davidwolf.at anzugeben, sofern im Einzelfall keine anderslautende Vereinbarung gilt.

§ 12 Widerrufsrecht
Als Unternehmer im Sinne des § 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB) und des § 1 Abs 1 Z 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) steht dem Kunden kein
Widerrufsrecht zu.

§ 13 Haftung
(1) WOLF Media GmbH haftet für Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter
Fahrlässigkeit haftet WOLF Media GmbH nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung
jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen von Absatz 1 haftet WOLF Media GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und
gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 14 Referenznennung
WOLF Media GmbH darf den Kunden in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken,
Bezeichnungen oder Logos. WOLF Media GmbH ist zur Nennung nicht verpflichtet.

§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit
dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für die Wirksamkeit derartiger
Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von WOLF Media GmbH erforderlich.
(2) Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen WOLF Media GmbH und dem Kunden unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts.
(3) Erfüllungsort ist der Sitz von WOLF Media GmbH Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von WOLF Media GmbH .
(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. WOLF Media GmbH und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

AGB Stand: 29.04.2023 © Vervielfältigung verboten

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